Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 04.03.2022 gültigen Fassung
3G – Regelung
Maskenpflicht bleibt weiterhin in geschlossenen Räumen sowie bei Kontakt unter 1,5m!